Jugendhilfe an der Schnittstelle Schule - Beruf

Nicht fit für den Betrieb? In der Jugendphase geht es für junge Menschen nicht nur um Qualifizierung, sondern auch um Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverantwortung und Partizipation. Ein größer werdender Teil von Jugendlichen braucht zu diesen Entwicklungsschritten erhebliche Unterstützung.

Ursachen hierfür sind vielfältig: Benachteiligungen können etwa aus einer familiären Situation mit Armuts-, Sucht- und Gewalterfahrung entstehen, aber auch individuell begründet sein, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, Leistungsbeeinträchtigungen, psychischen Erkrankung, Sucht. Oft treffen mehrere Problemlagen aufeinander und verstärken sich gegenseitig. Wesentlicher Grund ist jedoch die oft niedrige schulische Qualifikation. Jugendlichen mit Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss gelingt es oft nur mit zeitlicher Verzögerung, nach der Schule eine Ausbildung zu beginnen.

Jugendliche mit sozialpädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf brauchen besondere Hilfen

Dies gilt nun insbesondere für Jugendliche, die während der Pandemie die Bindung an schulische Unterstützungssysteme verloren haben und daher keinen Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im SGB II oder III finden. Ziel der Maßnahmen im Rahmen von SGB II und SGB III ist es, junge Menschen möglichst schnell in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Demzufolge sind auch die Maßnahmen streng und konsequent, wenn junge Menschen nicht entsprechend mitwirken (können), da sie in ihrer persönlichen Entwicklung (noch) nicht so weit sind. Im Unterschied dazu ist das primäre Ziel der Jugendhilfe nach SGB VIII die Hilfe zur Überwindung sozialer und individueller Beeinträchtigungen bei der beruflichen und sozialen Eingliederung.

Gemäß SGB VIII § 13 wird für Jugendliche und junge Erwachsene mit sozialpädagogischem Unterstützungs- und Förderbedarf daher als Recht formuliert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.“

Die Berufliche Sonderförderung (BSF) verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz

Ein Beispiel für ein Angebot für diese Zielgruppen ist die Berufliche Sonderförderung (BSF) der Diakonie Saar. Die BSF bietet 32 Plätze für junge Menschen, die beispielsweise im aktuellen Schulsystem derzeit keine Perspektive haben, in ihrer kognitiven oder motorischen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, psychisch stark belastet sind oder noch nicht über die nötige Reife für eine Berufsvorbereitung oder Ausbildung verfügen. Die BSF möchte die Jugendlichen ermutigen, sich eine schulische und/oder berufliche Perspektive zu erarbeiten. Die Themen der jungen Menschen werden im therapeutischen Setting, im Lernalltag vor Ort, in individuellen Fördermaßnahme und Gruppenangeboten bearbeitet.

(Detailbeschreibung siehe PDF zum download unten)

Junge Menschen mit einem hohen pädagogischen Hilfebedarf brauchen besonders in der Berufsorientierung, Qualifizierung und auch Berufsausbildung intensiv begleitete sozialpädagogische Unterstützungsleistungen durch pädagogische Fachkräfte und dafür geschulte Ausbilder und Ausbilderinnen. In diesem Hilfesetting steht die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen im Vordergrund, die Basis ist, um bestimmte berufliche Grundqualifikationen zu erwerben oder im besten Fall zu einem regulären Ausbildungsabschluss zu gelangen. Hilfen zur Erziehung ermöglichen „die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Diese sollen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 (2) [mit] einschließen.“ (vgl. § 27 Nr. 3 SGB VIII).

Jugendhilfe und Jugendberufshilfe müssen besser verzahnt werden

Die Ausgestaltung von Angeboten der Jugendhilfe an der Schnittstelle SGB VIII zum SGB II und III mit einer Finanzierung durch die Jugendhilfe war in den letzten Jahren rückläufig, teilstationäre Angebote der Jugendhilfe zur Berufsvorbereitung oder unterstützten Ausbildung gibt es im Saarland so gut wie nicht mehr. Dies muss gerade in der Folge von Corona neu in den Blick genommen werden.

Eigene Angebote der Jugendhilfe sowie eng mit anderen Kostenträgern wie Agentur für Arbeit und Jobcenter verzahnte Angebote können auch passgenau für die Jugendlichen entwickelt werden. (rechtskreisübergreifende Angebote der SGB II, III und VIII).