Teilhabechancengesetz - Erfahrungen und Forderungen für die Zukunft

Dauerhaft geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Die Einführung des Teilhabechancengesetzes im Januar 2019 war ein wichtiger Schritt in Richtung sozialer Arbeitsmarkt. Welche Erfahrungen wurden gemacht und welche politischen Forderungen sind für die Zukunft sinnvoll?

Mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes hat der Gesetzgeber erstmalig ein Instrument geschaffen, das Langzeitarbeitslosen wirklich eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet, nämlich bis zu 5 Jahre. Erstmals müssen die regulär geförderten Arbeitsplätze nicht ausschließlich wettbewerbsneutral, zusätzlich und gemeinnützig sein. Durch §16i wurde ein Angebot geschaffen mit dem die Zielgruppe langzeitarbeitsloser Menschen gut erreicht und ihren Förderbedarfen entsprechend unterstützt werden kann. 
Gleichzeitig wurde der in der Fachöffentlichkeit lang geforderte „Passiv- Aktiv- Transfer“ (Leistungen Jobcenter) zumindest ansatzweise in eine Umsetzung gebracht.

Jetzt geht es darum, nachdem die Verstetigung des Instruments im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, zu einer qualifizierten Auswertung und Weiterentwicklung des Instrumentes beizutragen.

Positive Aspekte:

  • Längerfristige Beschäftigungsverhältnisse können geschaffen werden und stellen wichtige Rahmenbedingungen für sinnstiftende Beschäftigung dar, Zeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Leistungsentfaltung ist gegeben.
  • Langzeitarbeitslose Menschen können ihren Lebensunterhalt wieder durch eigene Erwerbsarbeit finanzieren.
  • Viele Betroffene erleben mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine persönliche Aufwertung.
  • Eine größere Unabhängigkeit vom Jobcenter wird häufig als Erleichterung erlebt.

Die aktuelle Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Entfristung und Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes festgehalten. Begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit sollen Regelinstrumente in SGB II (und SGB XII) werden.

 

Weitere Handlungsbedarfe bleiben:

  • Ausreichende Mittelausstattung für das Instrument
  • Ausbau und bessere Nutzung der Möglichkeit eines Passiv-Aktiv-Transfers
  • Wunsch- und Wahlrecht bei begleitendem Coaching

Diakonie-Gespräch zum Teilhabechancengesetz

Am 13. September 2022  fand bei der Diakonie am Kirchberg das Diakonie-Gespräch zu Erfahrungen und Perspektiven mit dem Teilhabechancengesetz statt. 

Es diskutierten:

  • Bettina Altesleben, Staatssekretärin des saarländischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Beruf
  • Ina Heythausen, Referentin bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Katja Sauerbrey, Geschäftsführerin Jobcenters Neunkirchen
  • Astrid Klein-Nalbach, Leiterin der Fachabteilung Berufliche Integration bei der Diakonie Saar
  • Johannes König, Anleiter im Diakoniekaufhaus Völklingen

Moderation: Sarah Sassou,  Wirtschaftsredaktion Saarländischer Rundfunk

 

Die Aufzeichnung der Live-Übertragung auf Youtube sehen Sie hier: